SSV Boppard 1920 e.V.

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Bomag-Stadion 1
 

Bomag-Stadion2

 

Nutzungsordnug BOMAG - Stadion

Ordnung über die Benutzung des BOMAG-Stadions


Anweisung an alle Trainer, Betreuer und sonstigen ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter der SG bzw. der JSG Boppard (bestehend aus SSV Boppard, VfR Bad Salzig und SC Weiler) über das Verhalten innerhalb des BOMAG-Stadions Buchenau.


Es ist darauf zu achten bzw. auch gegenüber Dritten stets darauf hinzuwirken, dass folgende Dinge bei der Benutzung des BOMAG-Stadions eingehalten werden:

  1. Der zuständige Platzwart bzw. Mitarbeiter der Stadt Boppard ist über jede im Stadion stattfindende Aktion, jedes Training und Spiel rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
    2.    Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
    3.    Auf der Laufbahn dürfen keinerlei Gegenstände (insbesondere Bänke, Tore) abgestellt werden.
    4.    Auf der Laufbahn sowie auf beiden Sportplätzen sind das Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt.
    5.    Alle Tore im Stadion sind gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
    6.    Bei allen Sportveranstaltungen, Trainings- und Wettkampfspielen ist dringend darauf zu achten, dass alle Tore gegen Kippen gesichert sind. Ist ein Sichern nicht möglich, muss das entsprechende Tor angekettet werden.
    7.    Verunreinigungen und Müll gilt es zu vermeiden bzw. stets zu beseitigen.
    8.    Mit allen Gerätschaften ist pfleglich umzugehen.
    9.    Platzsperren sind zu beachten.
    10.    Der Zaun ist von Werbetransparenten frei zu halten.

Zuwiderhandlungen werden der Stadt Boppard als Eigentümerin gemeldet.


Für den Vorstand

Niko Neuser
Vorsitzender SSV Boppard

 

 

Sporthallennutzungsordnung

SPORTHALLENNUTZUNGSORDNUNG
  • 1. Mit der Inanspruchnahme und Nutzung der Halle erkennt der Benutzer dieseOrdnung an.
  • 2. Die Sporthalle und deren Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Vor der Benutzung  hat sich der Benutzer vom Zustand der Halle, der Geräte und Anlagen zu überzeugen. Großgeräte und Matten dürfen in der Halle benutzt werden.Sie sind nach der Benutzung wieder an ihren Platz zu tragen. Etwaige Mängel sind dem Hausmeister sofort zu melden.
  • 3. Die Anordnungen des Hausmeisters sind zu befolgen. Er ist auch für Fragen und Auskünfte zuständig.
  • 4. Für Schäden an den Geräten und Einrichtungen der Halle haften der Verursacher und der Verein als Gesamtschuldner. Für vereinseigene Geräte, die nur mit Genehmigung der Stadt untergebracht werden dürfen, wird keine Haftung übernommen.
  • 5. Zutritt beim Training haben nur Mitglieder des übenden Vereins und evtl. Gäste.
  • 6. Die Sporthalle darf erst 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunde und nur bei Anwesenheit des Übungsleiters betreten werden. Es ist darauf zu achten daß übende Gruppen nicht gestört werden. Außerdem dürfen nur die vom Hausmeister zugewiesenen Räume benutzt werden.
  • 7. Beim Sport sind nur Turnschuhe mit hellen Sohlen erlaubt. Sie sind erst im Umkleideraum anzuziehen.
  • 8. Nach Übungsschluß sind Halle, Dusch- u. Umkleideräume ordnungsgemäß zu verlassen. Papier, Büchsen, Wasserflaschen und sonstiger Unrat sind zu entfernen.
  • 9. Besucher dürfen sich bei Veranstaltungen aller Art nur in dem für sie ausgewiesenen Bereich aufhalten. Sie unterliegen allen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung. Für sie ist insbesondere, genau wie für die Übenden, Rauch n und derGenuß alkoholischer Getränke in allen Räumen untersagt, ebenso das Einstellen von Fahrrädern.
  • 10. Die Stadtverwaltung haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die den Vereinen, Sportlern oder Besuchern beim Training oder bei Veranstaltungen entstehen. Der Verein hat die notwendige Sport- und allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die das Risiko aus der Benutzung der Halle und sämtlicher Anlagen in ausreichendem Maß deckt.


Boppard, den 29. November 1985
STADTVERWALTUNG BOPPARD

Linnenweber
Bürgermeister